Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien

(Anlage zur Satzung des NEUEN FORUM Sachsen)

1. Die Verantwortlichen für die Beibehaltung eines Zustandes der Missachtung von Menschenrechten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und den beiden Pakten von 1966 niedergelegt sind und damit der Missachtung der Würde des Einzelnen und der Missachtung demokratischer Mitbestimmungsrechte in der ehemaligen DDR Vorschub geleistet haben oder diesen Zustand selbst aktiv beförderten, können grundsätzlich nicht Mitglied im NEUEN FORUM werden.

2. Auf der Grundlage des Wissens um die neostalinistischen Strukturen der ehemaligen DDR und in Anlehnung an entsprechende Regelungen im Einigungsvertrag und dem sächsischen Beamtengesetz kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass vor den ersten freien Wahlen am 18. März 1990 ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, der politischen Polizei der DDR K 1 und Mitarbeiter der Verwaltung Aufklärung der NVA sowie Nomenklaturkader der zentralen, bezirklichen, kreislichen und stadtbezirklichen Ebenen, aller Organisationen, Parteien, Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen ohne Ausnahme sowie Mitarbeiter und Beauftragte des Nationalen Verteidigungsrates der DDR, der Bezirks-, Kreis- und Stadtbezirkseinsatzleitungen und der dazugehörigen inoffiziellen B-Beauftragten sowie Mandatsträger von Wahlfunktionen aller Ebenen Verantwortliche im Sinne von Punkt 1 waren.

3. Eine Aufnahme der in Punkt 2 genannten Verantwortlichen für die Zustände in der DDR als Mitglieder im NEUEN FORUM ist daher grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die oder der Betreffende kann ihr oder sein gegen die neostalinistischen Strukturen gerichtetes Handeln materiell, d. h. mit Hilfe entsprechender Dokumente oder Zeugen, belegen.

4. Wer sich die Aufnahme als Verantwortlicher im Sinne von Punkt 2 erschleicht, indem er vor der Aufnahme eine in Punkt 2 genannte Funktion nicht gegenüber dem aufnehmenden Regionalverband angibt, hat die Aufnahme beim NEUEN FORUM auch dann verwirkt, wenn er ein gegen die neostalinistischen Strukturen gerichtetes Handeln im nachhinein materiell belegen kann.

5. Auf der Grundlage des Wissens um die neostalinistischen Strukturen in der DDR und in Anbetracht der Tatsache, dass ein in Partei- und Verwaltungsstrukturen eingebundener DDR-Bürger, der keine der unter Punkt 2 genannten Funktionen ausübte, kein Verantwortlicher im Sinne von Punkt 1 war, steht einer Aufnahme beim NEUEN FORUM nichts entgegen, solange Satzung und Programm der Bürgerbewegung anerkannt werden.