{"id":14,"date":"2009-06-08T11:51:55","date_gmt":"2009-06-08T10:51:55","guid":{"rendered":"http:\/\/neuesforumsachsen.wordpress.com\/?page_id=12"},"modified":"2009-06-08T11:51:55","modified_gmt":"2009-06-08T10:51:55","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.neues-forum-sachsen.de\/?page_id=14","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1>Satzung des NEUEN FORUM Sachsen<\/h1>\n<h2>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h2>\n<p>(1)\tDie politische Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201eNEUES FORUM Sachsen\u201c.<\/p>\n<p>Sie ist Landesverband des Bundesverbandes des NEUEN FORUM auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Die Kurzbezeichnung lautet FORUM.<\/p>\n<p>(2)\tSitz der Vereinigung ist Leipzig. Regionalverb\u00e4nde f\u00fchren den Namen NEUES FORUM mit dem Zusatz der Bezeichnung der Region oder des Ortes.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>(1)\tMitglied des NEUEN FORUM kann werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat sowie die Satzung und die Grunds\u00e4tze des NEUEN FORUM anerkennt. Mitglied des NEUEN FORUM darf nicht werden, wer offiziell oder inoffiziell f\u00fcr einen Geheimdienst arbeitet. Die Aufnahme ehemaliger Funktionstr\u00e4ger und Mitarbeiter von bewaffneten Organen des SED-Regimes regelt die zur Satzung geh\u00f6rige <a href=\"http:\/\/neuesforumsachsen.wordpress.com\/about\/aufnahmekriterien\/\">Anlage \u201eAufnahmekriterien\u201c<\/a>.<\/p>\n<p>(2)\t\u00dcber die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet das vertretungsberechtigte Gremium oder die Mitgliederversammlung der jeweiligen Gebietsebene mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p>(3)\tMandate oder Funktionen f\u00fcr das NEUE FORUM kann nicht wahrnehmen, wer Mitglied einer anderen politischen Vereinigung gem\u00e4\u00df Parteiengesetz bzw. w\u00e4hlbaren konkurrierenden Vereinigungen ist.<\/p>\n<p>(4)\tWer Mandate und Funktionen f\u00fcr das NEUE FORUM innehat oder sich f\u00fcr diese bewirbt, hat eine schriftliche Erkl\u00e4rung abzugeben, dass er f\u00fcr keinen ehemaligen oder gegenw\u00e4rtigen Geheimdienst wissentlich t\u00e4tig war, ist oder sein wird bzw. dies vor dem Vertrauensausschuss offenzulegen, zu begr\u00fcnden und von diesem bewerten zu lassen. Gleichzeitig ist die schriftliche Zustimmung zur \u00dcberpr\u00fcfung zu erteilen.<\/p>\n<p>(5)\tDie Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, durch Ausschluss oder Tod. Der Ausschluss ist nur m\u00f6glich bei schwerem Versto\u00df gegen die Satzung oder wenn dem NEUEN FORUM schwerer Schaden zugef\u00fcgt wurde oder wird. \u00dcber den Ausschluss entscheidet das jeweilige Gremium mit einfacher Mehrheit. Bei mehr als sechsmonatigem Beitragsr\u00fcckstand ruhen die Mitgliederrechte, nach einmaliger erfolgloser Mahnung erlischt die Mitgliedschaft.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Rechte und Pflichten<\/h2>\n<p>(1)\tJedes Mitglied hat das Recht,<\/p>\n<p>&#8211;\tan der politische Willensbildung des NEUEN FORUM Sachsen durch Aussprachen, \tAbstimmungen, Antr\u00e4ge und Wahlen mitzuwirken,<\/p>\n<p>&#8211;\tim Rahmen der Gesetze und dieser Satzung das aktive und passive Wahlrecht auszu\u00fcben,<\/p>\n<p>&#8211;\tan den Sitzungen und Versammlungen aller Gremien laut Gesch\u00e4ftsordnung teilzunehmen.<\/p>\n<p>(2)\tJedes Mitglied hat die Pflicht,<\/p>\n<p>&#8211;\tseine Beitr\u00e4ge zu entrichten,<\/p>\n<p>&#8211;\tan Urabstimmungen teilzunehmen.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Gliederung<\/h2>\n<p>(1)\tDer Landesverband gliedert sich in Basisgruppen und Regionalverb\u00e4nde. Basisgruppen bestehen aus mindestens drei Mitgliedern. Jede Basisgruppe und jeder Regionalverband bed\u00fcrfen der Registrierung im Regional- bzw. Landesverband.<\/p>\n<p>(2)\tDer  Landesverband kann bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen gegen Satzung oder Grunds\u00e4tze des NEUEN FORUM \u00fcber die Aufl\u00f6sung oder den Ausschluss von Regionalverb\u00e4nden oder Basisgruppen sowie die Amtsenthebung ganzer Organe derselben entscheiden. Die Entscheidung tritt au\u00dfer Kraft, wenn sie nicht durch den Bundesverband sowie das n\u00e4chste Landesforum best\u00e4tigt wird. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde bei der Landesschlichtungsstelle m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Gremien<\/h2>\n<p>Gremien sind:<\/p>\n<p>&#8211;\tdas Landesforum<\/p>\n<p>(Landesdelegiertenversammlung oder Mitgliederversammlung)<\/p>\n<p>&#8211;\tdie Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>&#8211;\tder Landessprecherrat<\/p>\n<p>&#8211;\tdie Landesschlichtungsstelle<\/p>\n<p>&#8211;\tder Vertrauensausschuss<\/p>\n<p>&#8211;\tdie Revisionskommission.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Landesforum<\/h2>\n<p>(1)\tDas Landesforum ist das h\u00f6chste Organ im NEUEN FORUM Sachsen. Es wird einberufen auf Beschluss des Landesforum, des Landessprecherrates, von zwei Basisgruppen oder eines Zehntels der Mitglieder.<\/p>\n<p>(2)\tDas Landesforum ist die Versammlung von Delegierten oder Mitgliedern des NEUEN FORUM Sachsen. Es findet mindestens j\u00e4hrlich statt. Bei Delegiertenversammlungen werden die Delegierten in den Basisgruppen oder Regionalverb\u00e4nden gew\u00e4hlt. Basisgruppen bis zu 3 Mitgliedern k\u00f6nnen einen Delegierten w\u00e4hlen, je weitere angefangene 3 Mitglieder einen weiteren Delegierten. Die Delegierten behalten ihr Mandat bis zur n\u00e4chsten Delegiertenwahl, h\u00f6chstens jedoch f\u00fcr 2 Jahre.<\/p>\n<p>(3)\tDas Landesforum wird vom Landessprecherrat sp\u00e4testens sechs Wochen vorher unter Bekanntgabe der vorl\u00e4ufigen Tagesordnung einberufen. Bei Delegiertenversammlungen erfolgt die Einberufung schriftlich an die Gesch\u00e4ftsstellen oder Sprecherr\u00e4te der jeweiligen Ebene, bei Mitgliederversammlungen erhalten alle Mitglieder eine Einladung.<\/p>\n<p>(4)\tAufgaben des Landesforum:<\/p>\n<p>(a) Beschlussfassung \u00fcber<\/p>\n<p>&#8211;\tdie Politik des Landesverbandes<\/p>\n<p>&#8211;\tdie Satzung und Satzungs\u00e4nderung<\/p>\n<p>&#8211;\tden Rechenschaftsbericht des Landessprecherrates<\/p>\n<p>&#8211;\tordnungsgem\u00e4\u00df vorgelegte Antr\u00e4ge<\/p>\n<p>&#8211;\tdie Teilnahme an Wahlen auf Landesebene<\/p>\n<p>&#8211;\tdie Tages-, Finanz-, Kassen-, Schlichtungs- und Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>(b) Entlastung und Wahl der Mitglieder des Landessprecherrates, des Vertreterrates, der Landesschlichtungsstelle, des Vertrauensausschusses und der Revisionskommission.<\/p>\n<p>(c) Wahl der s\u00e4chsischen Kandidaten f\u00fcr den Bundesvorstand.<\/p>\n<p>(5)\tDas au\u00dferordentliche Landesforum ist mit einer Frist von einer Woche einzuberufen<\/p>\n<p>(a)\tauf Beschluss eines Ordentlichen Landesforum<\/p>\n<p>(b)\tauf Beschluss des Landessprecherrates<\/p>\n<p>(c)\tauf Antrag eines Zehntels der Mitglieder oder von zwei Regionalverb\u00e4nden.<\/p>\n<p>(6)\tAntr\u00e4ge an das Landesforum m\u00fcssen mindestens zwei Wochen vorher, bei einem Au\u00dferordentlichen Landesforum zu Beginn der Versammlung dem Landessprecherrat vorliegen.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Landessprecherrat<\/h2>\n<p>(1)\tDer Landessprecherrat ist das oberste Gremium zwischen den Landesforen. Er besteht aus mindestens 3 f\u00fcr die Dauer von h\u00f6chstens zwei Jahren vom Landesforum zu w\u00e4hlenden Mitgliedern des Landesverbandes. Aus der Mitte des Landessprecherrates w\u00e4hlt das Landesforum den Vertreterrat, der aus drei Landessprechern besteht, von denen jeweils zwei gemeinschaftlich den Landesverband nach au\u00dfen vertreten.<\/p>\n<p>(2)\tDer Landessprecherrat tritt in der Regel mindestens 5mal j\u00e4hrlich zusammen.<\/p>\n<p>(3)\tDer Landessprecherrat gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>(4)\tDer Landessprecherrat stellt den Landesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer sowie den\/ die Mitarbeiter ein und ist diesen weisungsbefugt.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Wahlen und Abstimmungen<\/h2>\n<p>Bei Abstimmungen zu Personalwahlen, Finanzentscheidungen und Entscheidungen den \u00a7 12 betreffend, haben nur Mitglieder des NEUEN FORUM Sachsen Stimmrecht, bei allen anderen auch Nichtmitglieder.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Schlichtungsstellen<\/h2>\n<p>(1)\tDie Landesschlichtungsstelle besteht aus drei vom Landesforum auf die Dauer von h\u00f6chstens drei Jahren zu w\u00e4hlenden Mitgliedern. Sie gibt sich eine Schlichtungsordnung. Im Falle ihres T\u00e4tigwerdens kann jede der beiden Streitparteien einen Beisitzer benennen.<\/p>\n<p>(2)\tDie Landesschlichtungsstelle entscheidet auf Antrag \u00fcber die Beschwerde gegen den Ausschluss eines Mitgliedes des Landesverbandes sowie bei strittiger Auslegung der Satzung.<\/p>\n<p>(3)\tAuf Antrag einer Mitgliederversammlung oder des Landessprecherrates kann eine Ordnungsma\u00dfnahme ausgesprochen werden. Ordnungsma\u00dfnahmen sind der Ausschluss, die Amtsenthebung, die Verwarnung und die Aussetzung der Mitgliedsrechte f\u00fcr h\u00f6chstens ein Jahr.<\/p>\n<p>(4)\tGegen Beschl\u00fcsse der Landesschlichtungsstelle ist Beschwerde bei der Bundesschlichtungsstelle zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Vertrauensausschuss<\/h2>\n<p>Der Vertrauensausschuss besteht aus drei vom Landesforum f\u00fcr h\u00f6chstens vier Jahre zu w\u00e4hlenden Mitgliedern und entscheidet auf Antrag \u00fcber die Anwendung des \u00a7 2 (4). Er gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Grunds\u00e4tze der Finanzordnung<\/h2>\n<p>(1)\tDer Landessprecherrat legt \u00f6ffentlich Rechenschaft \u00fcber Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres ab. Der Rechenschaftsbericht muss jedem Mitglied des NEUEN FORUM Sachsen zug\u00e4nglich sein.<\/p>\n<p>(2)\tDie Beitragsh\u00f6he betr\u00e4gt 1% des monatlichen Nettoeinkommens. Sch\u00fcler, Studenten, Sozialhilfeempf\u00e4nger und Bed\u00fcrftige bestimmen ihre Beitragsh\u00f6he selbst.<\/p>\n<p>(3)\tEs gilt die Kassenordnung des Bundesverbandes.<\/p>\n<p>(4)\tN\u00e4heres regelt die Finanzordnung.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Satzungs\u00e4nderung, Aufl\u00f6sung, Verschmelzung<\/h2>\n<p>(1)\tSatzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<\/p>\n<p>(2)\t\u00dcber Aufl\u00f6sung oder Fusion entscheidet das Landesforum mit 2\/3-Mehrheit. Der Beschluss wird durch eine Urabstimmung aller Mitglieder mit 2\/3-Mehrheit wirksam. Die Urabstimmung hat schriftlich und anonym zu erfolgen. Nicht abgegebene Stimmen z\u00e4hlen nicht. Regionalverb\u00e4nde, deren Mitglieder der Aufl\u00f6sung oder Fusion nicht mit mindestens 2\/3-Mehrheit zugestimmt haben, bleiben als selbst\u00e4ndige Verb\u00e4nde oder Teile des Landesverbandes bestehen.<\/p>\n<p>(3)\tBei Aufl\u00f6sung von Regionalorganisationen geht deren Verm\u00f6gen an den Landesverband, bei Aufl\u00f6sung des Landesverbandes an den Bundesverband.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 Schlussbestimmung<\/h2>\n<p>Die <a href=\"http:\/\/neuesforumsachsen.wordpress.com\/about\/grundsatze\/\">Grunds\u00e4tze des NEUEN FORUM<\/a> (Bundesrahmensatzung) und die <a href=\"http:\/\/neuesforumsachsen.wordpress.com\/about\/aufnahmekriterien\/\">Anlage \u201eAufnahmekriterien\u201c<\/a> sind Bestandteile dieser Satzung. Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung am 12. Dezember 1998 auf dem Landesforum in Borna in Kraft, ge\u00e4ndert mit Beschluss des Landesforums am 28. Mai 2004 in Leipzig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des NEUEN FORUM Sachsen \u00a7 1 Name und Sitz (1) Die politische Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201eNEUES FORUM Sachsen\u201c. Sie ist Landesverband des Bundesverbandes des NEUEN FORUM auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Die Kurzbezeichnung lautet FORUM. (2) Sitz der Vereinigung ist Leipzig. 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